KfW-Programme

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Die KfW bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen.

Förderzwecke sind die Schaffung von Wohneigentum, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen. Quelle: Wikipedia

 

Förderziel

Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite.

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen, wenn sie Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigen­heimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind das:

Bei einem Neubau
Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer
Kosten für Außenanlagen

Bei ein Kauf
Kaufpreis
Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
-
Ferienhäuser und -wohnungen
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohn­eigentum wie zum Beispiel Wohnraum­erweiterungen

Konditionen

Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:

Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

Endfälliges Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlen sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Kredithöhe und Auszahlung

Bis zu 100.000 Euro
Auszahlung zu 100 %
Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen inner­halb von 12 Monaten nach Zusage abrufen – eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich
Ab dem 13. Monat nach Zusagedatum der KfW zahlen Sie eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag

Sondertilgungen
Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist möglich – gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen eines Teil des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich.

Sicherheiten
Den Kredit müssen Sie in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag absichern.

Förderziel

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Wer kann Anträge stellen?

Wir fördern Sie, wenn Sie

eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren
eine frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen
eine neue Wohnimmobilie kaufen

Was wird gefördert?

Wir fördern die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien.

Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Konditionen

Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:

Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

Endfälliges Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlen sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Kredithöhe und Auszahlung

Die Kredithöhe richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens. Gefördert werden bis zu 120.000 € je Wohneinheit mit einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 €. Ebenso richet sich der Tilgungszuschuss nach der Art des zu finanzierenden Gebäudes.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des Förderkredites.

Sondertilgungen
Sondertilgungen eines Teils des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich.

Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.

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